Vollkommener Ablass zum 800-Jahr-Jubiläum
von P. Emmanuel-Maria Fitz OFM
Im Kontext der 800-Jahr-Feier von Weihnachten in Greccio, wo der heilige Franziskus der Geburt des Herrn gedenken wollte, indem er mit einem Krippenspiel begann und zur Feier der Eucharistie überleitete, bei der Jesus Christus in Brot und Wein gegenwärtig ist, hat Papst Franziskus für alle Gläubigen folgendes festgehalten:
„Um die geistliche Erneuerung der Gläubigen zu fördern und das Leben der Gnade zu mehren, bitten wir darum, dass die Gläubigen vom 8. Dezember 2023, dem Hochfest der Unbefleckten Empfängnis der Heiligen Jungfrau Maria, bis zum 2. Februar 2024, dem Fest der Darstellung des Herrn, durch den Besuch der Kirchen, die der franziskanischen Familien in der ganzen Welt anvertraut sind, und durch das Innehalten im Gebet vor den dort aufgestellten Krippen einen vollkommenen Ablass zu den üblichen Bedingungen erhalten können. Auch diejenigen, die krank oder körperlich nicht in der Lage sind, daran teilzunehmen, können das Geschenk des vollkommenen Ablasses genießen, indem sie dem Herrn ihre Leiden darbringen oder fromme Übungen verrichten.“
Aus diesem Anlass hat die Apostolische Pönitentiarie den Antrag der Franziskanischen Familien den Antrag begrüßt und die Vollmacht erteilt, dass in allen Kirchen, die der Franziskanischen Familien zur Seelsorge anvertraut sind, alle Gläubigen unter den üblichen Bedingungen vom 08. Dezember 2023 bis zum 02. Februar 2024 einen vollkommenen Ablass erhalten. Die Generalminister bzw. Präsidenten der Franziskanischen Ordensgemeinschaften halten dazu fest, dass es „gut zu der besonderen Beziehung“ passt, „die zwischen dem heiligen Franziskus und der Kirche geknüpft wurde, als er den Papst um einen Ablass für diejenigen bat, die die Portiunkula besuchen. Und wir hoffen, dass es für die gesamte Franziskanische Familie eine Gelegenheit der Gemeinschaft und geistlichen Erneuerung für jeden Bruder und jede Schwester sein wird.“
Da die Kirche in Villach St. Nikolai von Franziskanern betreut wird, besteht auch hier vom 8. Dezember 2023 bis zum 2. Februar 2024 unter den üblichen Bedingungen den vollkommenen Ablass zu empfangen.