Am 2. August feiert die franziskanische Familie weltweit das Fest „Maria von den Engeln“ in der Kapelle Portiunkula in Assisi, an dem auf Bitte des hl. Franz von Assisi der sogenannte Portiunkula-Ablass gewonnen werden kann.

Dieser kann unter den gewohnten Bedingungen in jeder katholischen Kirche gewonnen werden – Glaubensbekenntnis, Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters, Beichte und Kommunionempfang. In St. Nikolai besteht die Möglichkeit der Beichte von 07.15 Uhr bis ca. 08.00 Uhr sowie während der Anbetung von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr.

Da dieser Festtag auf den ersten Freitag des Monats fällt, besteht am Ende der Eucharistischen Anbetungsstunde wieder die Möglichkeit, den Einzelsegen mit dem Allerheiligsten in persönlichen Anliegen zu erhalten.

„Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.“ Angeblich stammt dieser „Werbeslogan“ für den Erwerb eines Ablasses vom Dominikanerpater Johannes Tetzel (um 1460-1519). Die unrühmliche Geschichte des Ablasshandels ist den meisten Menschen bekannt. Das Wesentliche eines Ablasses hingegen weniger. Kaum bekannt ist der Portiunkula-Ablass, welcher der Überlieferung nach Franz von Assisi von Jesus selbst erhielt.

Nachsicht – Güte – Zärtlichkeit

Franz von Assisi

Gott lässt uns Nachsicht und Güte erfahren, damit auch wir anderen und uns selbst gegenüber nachsichtiger und gütiger werden können. © P. Emmanuel-Maria Fitz OFM

Im kirchlichen Fachjargon wird für Ablass das lateinische Wort indulgentia verwendet, welches Nachsicht, Güte und/oder Zärtlichkeit bedeutet. Es beschreibt also weder eine Geldmacherei noch ein Freikaufen von etwas. Vielmehr kommt darin zum Ausdruck, dass Gott uns Menschen trotz unserer Unvollkommenheit, unserer Schwächen liebt und uns stets durch die Einladung der Kirche helfen möchte, seiner Nachsicht und Güte zu begegnen, damit wir auch anderen und uns selbst gegenüber nachsichtiger und gütiger werden (können).

Gemäß dem Katechismus der Katholischen Kirche ist ein (vollkommener) Ablass ein

„Erlass vor Gott der zeitlichen Strafe für bereits vergebene Sünden, die der treue und ordnungsgemäß disponierte Christ unter bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen durch die Handlung erlangt der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen mit Vollmacht austeilt und anwendet“ (1471).

Vereinfacht zusammengefasst: Es werden alle Strafen für Sünden weggewischt, aufgehoben, gesühnt bzw. sind diese somit abgebüßt.

Der Portiunkula-Ablass damals

Bei der Portiunkula handelt es sich um eine kleine Kapelle aus dem 9. bis 11. Jahrhundert handelt, welche zur Zeit des Franziskus verwahrlost war und die er mit eigenen Händen renoviert hatte. Hier erkannte der Poverello nicht nur seine eigene Berufung gemäß der Aussendungsrede der Jünger im Matthäusevangelium, sondern traf auch seine ersten Gefährten, die tief von seinem neuen Lebensstil beeindruckt waren. Sie schlossen sich Franziskus an und die erste Wandergemeinschaft der Minderen Brüder in spe entstand.

Im Jahr 1209 übergaben die Besitzer des Ortes, die Benediktinermönche von Monte Subasio, die Kapelle und den umliegenden Wald an den ehemaligen Kaufmannssohn zum Gebrauch. Des Weiteren ist es jene Kapelle, bei der Klara von Assisi eingekleidet und der Grundstein der Gründung des Klarissenordens gelegt wurde. Auch die erste Generalversammlung und die späteren Kapitel des jungen Ordens wurden hier abgehalten. Und schließlich ist es jener Ort, an dem Franziskus am 3. Oktober 1226 verstarb.

© P. Emmanuel-Maria Fitz OFM

Der Überlieferung nach war Franziskus einmal mit so starken Versuchungen konfrontiert, dass er sich in einen Dornbusch warf und sich darin herumwälzte. Der Busch verwandelte sich jedoch auf wundersame Weise in dornenlose Rosen. Franziskus erfuhr auf besondere Weise eine göttliche Nachsicht Gottes voller Zärtlichkeit. Des Weiteren habe er beim Gebet in „seiner Kirche“ einen Lichtstrahl und auf dem Altar Christus und zur dessen Rechten die Gottesmutter Maria und Engel gesehen.

Franziskus war seitdem voll und ganz davon überzeugt, von Jesus Christus selbst den Auftrag erhalten zu haben, sich an den Papst zu wenden und um einen vollständigen Ablass für all jene zu bitten, die als reuige Sünder in dieses Kirchlein kommen. Der barmherzigen Gott wendet sich dem Menschen zu und dieser soll für sie erfahrbar werden. Außerdem: Wenn ein Mensch sich zu Gott bekehrt und seine Schuld bekennt, kann ein neues Leben beginnen. Trotz Zögerungen bewilligte 1216 der Papst schließlich ein und bewilligte den Portiunkula-Ablass (Il Perdono di Assisi). Dieser konnte jedoch damals ausschließlich am 2. August und nur dort empfangen werden.

Der Portiunkula-Ablass heute

Villach St. Nikolai

Beichtgelegenheit in St. Nikolai:
Montag – Freitag während der Anbetung (17.30 – 18.30 Uhr), am Samstag während der Anbetung um 08.00 Uhr sowie 15 Minuten vor jeder Hl. Messe und auf Anfrage.
© Tom Lugger

Im Laufe der Zeit wurde die Möglichkeit des Portiuncula-Ablasses zu erlangen, stets erweitert. Heute kann dieser am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag – ab 12.00 Uhr des Vortages bis 24.00 Uhr des betreffenden Tages – in einer der Kirchen des Franziskanerordens oder in der Pfarrkirche gewonnen werden.

Voraussetzungen sind: Besuch einer dieser Kirchen mit Gebet von Vater unser und Glaubensbekenntnis, Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, eucharistischer Kommunionempfang (Hl. Messe) und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters. Diese Bedingungen können mehrere Tage vor (oder auch nach) dem Kirchenbesuch erfüllt werden.