Alljährlich um Allerheiligen herum können Gläubige für die Verstorbenen einen vollkommenen Ablass gewinnen.

 

Im weiten Sinn gehört das Gebet für die Verstorbenen zum siebten Werk der Barmherzigkeit, der Bestattung der Toten.

Voraussetzungen, die für alle Formen von Ablass gelten, sind:

– Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer Ablässe genügt;
– entschlossene Abkehr von jeder Sünde;
– Kommunionempfang und Gebet auf Meinung des Papstes (Vater Unser, Glaubensbekenntnis, Gegrüßt seist Du Maria, Ehre sei dem Vater).

 

Ergänzungen für den Allerseelen-Ablass:

– an Allerheiligen oder am Allerseelentag oder am Sonntag vor oder nach Allerheiligen (einschließlich des Vortages ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle

–  vom 1. bis zum 8. November: Gräberbesuch an einem Friedhof (oder an der Gruft in der Franziskanerkirche) und Gebet für die Verstorbenen

 

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine Bedingung unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.